Einreisebestimmungen

Es werden keine Corona-Test- oder Impfnachweise mehr zur Einreise nach Südafrika benötigt.

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugtickets wird bei Einreise eine Besuchsgenehmigung (Visitor’s Visa) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt. Persönliche Reisedokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass) müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Stempel vorhanden sein.

Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert sein. Falls Minderjährige nicht mit beiden biologischen Elternteilen einreisen, sind weitere Dokumente mitzuführen.

Falls Sie aus einem Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreisen, müssen Sie eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Flugreisende folgendes beachten: Es gibt keinerlei Corona-bedingte Maßnahmen mehr bei der Rückreise.

Bei der Rückkehr nach Österreich müssen Flugreisende folgendes beachten: Es gibt keinerlei Corona-bedingte Maßnahmen mehr bei der Rückreise.

Bei der Rückkehr in die Schweiz müssen Flugreisende folgendes beachten: Es gibt keinerlei Corona-bedingte Maßnahmen mehr bei der Rückreise.

Bei Umstieg in einem Drittland auf dem Hin- oder Rückflug können zusätzliche Bedingungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.

Dies sind allgemeine Hinweise ohne Gewähr (Stand 23.06.2022). Rechtlich verbindliche Ein- und Rückreisebestimmungen bekommen Sie von uns vor Ihrer Reisebuchung ausgehändigt sowie mögliche Änderungen im weiteren Verlauf mitgeteilt.

 

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