Deutsche und viele weitere europäische Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika kein Visum. Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugtickets wird bei Einreise eine Besuchsgenehmigung (Visitor’s Visa) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt. Persönliche Reisedokumente (Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass) müssen noch mindestens 30 Tage über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein und über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei der Weiterreise in Nachbarländer und anschließender Rückkehr nach Südafrika müssen wieder ausreichende Seiten für Visastempel vorhanden sein.
Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert sein. Falls Minderjährige nicht mit beiden biologischen Elternteilen einreisen, sind weitere Dokumente mitzuführen.
Falls Sie sich vor Einreise in einem Gelbfiebergebiet aufgehalten haben, müssen Sie eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Eine Ausnahme besteht für Transitreisende, deren Umsteigezeit zwölf Stunden nicht übersteigt.
Dies sind allgemeine Hinweise ohne Gewähr. Rechtlich verbindliche Einreisebestimmungen anhand Ihrer Staatsangehörigkeit bekommen Sie von uns vor Ihrer Reisebuchung ausgehändigt sowie mögliche Änderungen im weiteren Verlauf mitgeteilt.